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| Steuerknecht |
Verfasst am: 21.07.2010, 18:01 Titel: Ordnungswiedrichkeit |
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Anmeldedatum: 07.03.2010 Beiträge: 3
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hallo leutz, bin neu hier
bin seit 13 jahren auf der strasse, und zum ersten mal in meinem leben von einer brücke auf der a2 auf film festgehalten worden
meine frage?
was kostet mich das schöne foto?
tatvorwurf
sie hielten als führer des lastkraftwagens ( zulässiges gesamtgewicht über 3,5t ) bei einer geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer autobahn den mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden fahrzeug nicht ein. |
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| mick40 |
Verfasst am: 23.07.2010, 11:11 Titel: |
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 Sattelzug
Anmeldedatum: 12.11.2007 Beiträge: 253 Wohnort: Germering
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Also, das kostet dich in etwa 75,- Euro und 3 Punkte.
50,- Euro Strafe, und 23,50 Euro Bearbeitungsgebühr. Und wie gesagt, 3 lustige Punkte zum Sammeln.
Ist beim LKW Grundsätzlich so geregelt. Ein FS-Entzug bzw. Fahrverbot ist hierbei nicht vorgesehen, außer du machst das einmal Wöchentlich, dann kann die Bußgeldbehörde ein Fahrverbot verhängen, weil du ja ein Widerholungstäter wärst.
Sprich wenn du du innerhalb von 12 Monaten 2x die selbe Ordnungswiedrigkeit wie z.B. Geschwindigkeit oder Abstand begehst, dann bist du Fällig.
So, nun würde ich dir Empfehlen, zum Rechtsanwalt zu gehen, der dann einen Einspruch einlegt, und Akteneinsicht anfordert. Du selbst kannst keine Akteneinsicht fordern, da dieses nur einem RA zusteht. Da kann man sehen, ob du auf dem Filmchen auch zu erkennen bist, welches Messinstrument benutzt wurde, ob die angegeben Uhrzeit stimmt usw. usw.
Du hast gute Chancen, wenn der Film die ganze Zeit gelaufen ist, den die Rennleitung darf nicht jeden, als Verdächtigen ansehen, oder wenn wie in meinem Fall die Uhrzeit nicht stimmt.
Was die Bezahlung des RA´s angeht, so muss den die Rechtschutzversicherung deiner Firma bezahlen, den der LKW zählt als Firmenwagen, und somit ist auch der Firmen-Rechtschutz dafür zuständig.
Auf alle Fälle aber mußt du einen Einspruch einlegen ( Rechtzeitig ), und schauen, was du rausholen kannst. Den Einspruch zurückziehen kannst du jederzeit, sogar 1 Stunde vor der Verhandlung.
Und damit keine blöden Sprüche aufkommen, ich habe 2 Abstandsmessungen erfolgreich abgewehrt! Einmal wurde die Strafe auf 35,- Euro gesenkt, und einmal eingestellt. Also möglich ist es, es kommt aber auch auf den Richter und deine Gründe an.
Viel Erfolg. _________________ Mfg Mick |
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| Steuerknecht |
Verfasst am: 23.07.2010, 20:18 Titel: |
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Anmeldedatum: 07.03.2010 Beiträge: 3
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das wollte ich sowieso machen, da mir die fotoaufzeichnung nicht gefällt.
meine anderen kollegen, haben auch ihren abstand nicht gehalten, und post bekommen, jedoch mit drei bildern!!!
bei mir ist nur ein bild  |
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| mick40 |
Verfasst am: 24.07.2010, 09:51 Titel: |
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 Sattelzug
Anmeldedatum: 12.11.2007 Beiträge: 253 Wohnort: Germering
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Hmm, ist schon seltsam, das die nur ein Foto schicken, zumal diese Videoaufzeichnung eine dermaßen mieserable Qualität haben, das es nur Kracht. _________________ Mfg Mick |
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